Ärzteschaft fordert Cannabis-Gesetz-Abstimmung ohne Fraktionszwang

Ärzteschaft fordert Cannabis-Gesetz-Abstimmung ohne Fraktionszwang

Berlin (epd). Die Ärzteschaft hat die Regierungsfraktionen im Bundestag aufgefordert, die bevorstehende Abstimmung über die Legalisierung von Cannabis freizugeben. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt erklärte am Freitag in Berlin: „Hier geht es um eine wichtige gesellschaftliche Weichenstellung, bei der die Fraktionsdisziplin gegenüber der persönlichen Verantwortung der Abgeordneten zurücktreten muss.“

Die Legalisierung von Cannabis werde die gravierenden gesundheitlichen Schäden durch die Droge weiter verschlimmern, erklärte Reinhardt und verwies auf die deutsche und internationale Studienlage. Bereits im Dezember 2023 hatte die Bundesärztekammer gemeinsam mit Fachverbänden aus dem Gesundheitswesen, der Pädagogik und von Polizei und Justiz alle Bundestagsabgeordneten persönlich gebeten, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Erwachsene begrenzte Mengen von Cannabis besitzen, konsumieren und zu Hause anbauen dürfen. Außerdem sollen Anbau und Abgabe der Droge im Rahmen von kontrollierten Cannabis-Clubs erlaubt werden. Für den öffentlichen Konsum soll es zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas und Jugendeinrichtungen verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten. Das Cannabis-Gesetz soll am 1. April in Kraft treten.