Ministerium muss Akten an Attac herausgeben

Ministerium muss Akten an Attac herausgeben

Berlin (epd). Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat im Streit um die Herausgabe von Dokumenten des Bundesfinanzministeriums einen Teilerfolg errungen. Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom Montag muss das Ministerium sieben von 19 geforderten Dokumenten herausgeben. Damit bestätigte das OVG in dem Berufungsverfahren eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin weitgehend. (OVG 12 B 1/23)

In einem weiteren Fall ging das OVG über das erstinstanzliche Urteil hinaus und verpflichtete das Ministerium zur Herausgabe einer Liste, sofern alle dort aufgeführten Organisationen ihr Okay geben. Nach Angaben von Attac handelt es sich dabei um eine Liste, in der das Ministerium Nichtregierungsorganisationen auflistet, deren Gemeinnützigkeit durch das sogenannte „Attac-Urteil“ des Bundesfinanzhofs ebenfalls bedroht sein könnte.

Das Finanzamt Frankfurt/Main hatte 2014 Attac die Gemeinnützigkeit entzogen, mit der Begründung, die Vereinigung betätige sich allgemeinpolitisch. Attac klagte durch die Instanzen und verlor letztlich 2019 vor dem Bundesfinanzhof. Das Netzwerk wollte daraufhin über das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die entsprechenden Akten des Finanzministeriums bekommen.

Attac wertete das Urteil als einen wichtigen Sieg im Streit um Transparenz in dem Verfahren. „Wir werden die Dokumente, die ganze zwei Aktenordner füllen, nun in Ruhe auswerten und uns selbst ein Bild davon machen, welche Rolle das Ministerium beim Entzug unserer Gemeinnützigkeit spielte“, sagte Attac-Vertreter Dirk Friedrichs.