Gericht: Bunte Grabskulptur muss von Friedhof verschwinden

Gericht: Bunte Grabskulptur muss von Friedhof verschwinden

Stuttgart, Schwäbisch Hall (epd). Eine bunte Grabskulptur auf dem Friedhof von Wallhausen bei Schwäbisch Hall muss dort wieder verschwinden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Gemeinde recht, die die Beseitigung des 1,55 Meter hohen Grabmals angeordnet hatte. Grabausstattungen müssten der Würde des Friedhofs auch in seiner Gesamtanlage entsprechen, weshalb das Recht auf individuelle Grabgestaltung nicht schrankenlos sein könne, so das Gericht (AZ: 6 K 943/23).

Die Eltern des Gestorbenen hatten ein Abbild des Gestorbenen in Weiß, Gelb, Orange und Rot auf dem Grab installieren lassen. Als Vertreter der Kommune das sahen, ordneten sie die Beseitigung des Grabmals an. Dagegen legten die Angehörigen Widerspruch ein und zogen nach Zurückweisung vor Gericht.

„Einer würdigen Bestattung und einem ungestörten Totengedenken stehen auch solche Grabmale entgegen, die aufdringlich, effektheischend oder sonst objektiv geeignet sind, Ärgernis zu erregen und den allgemeinen Friedhofszweck des Totengedenkens zu beeinträchtigen“, heißt es im Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Das bunte Grabmal ziehe die Aufmerksamkeit der Friedhofsbesucher derart auf sich, dass sie sich der Wirkung kaum entziehen könnten. Die Anordnung, die Skulptur zu beseitigen, sei rechtmäßig.

Berufung haben die Verwaltungsrichter nicht zugelassen. Dagegen ist aber innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Antrag auf Zulassung möglich.