Zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt in Kraft

Zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt in Kraft

Berlin (epd). An diesem Freitag treten weitere Erleichterungen für die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern in Kraft. Sie machten es Arbeitskräften mit Berufserfahrung und Auszubildenden leichter, nach Deutschland zu kommen, erklärten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Donnerstag in Berlin.

Menschen aus Drittstaaten können in Deutschland künftig auch arbeiten, wenn sie einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung haben, ohne dass die Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden müssen. Es sind aber Mindestgehälter vorgesehen, und ihr Arbeitgeber muss tarifgebunden sein, um Lohndumping zu verhindern.

In Branchen, die eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses verlangen, wie dies insbesondere im Gesundheitswesen der Fall ist, können die Zugewanderten ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen, während sie bereits berufstätig sind. Ihre Arbeitgeber sollen sie dabei unterstützen. Bisher muss die Anerkennung vom Ausland aus betrieben werden, was eine hohe Hürde darstellt.

Auszubildenden und Studierenden wird es erleichtert, Ausbildung und bezahlte Arbeit in Deutschland zu kombinieren. Außerdem sollen zur Deckung von akutem Personalmangel in diesem Jahr bis zu 25.000 Fachkräfte aus Drittstaaten für bis zu acht Monate in Deutschland arbeiten können.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war im November zunächst mit pragmatischeren Vorgaben für Fachkräfte mit einem in Deutschland anerkannten Berufsabschluss und Akademiker in Kraft getreten. Zum Juni dieses Jahres folgen weitere Regeln, die auch die Einreise zur Jobsuche in Deutschland mit einer sogenannten Chancenkarte ermöglichen werden.