Keine Mehrheit für strafrechtliche Sterbehilfe-Regelung

Keine Mehrheit für strafrechtliche Sterbehilfe-Regelung

Berlin (epd). Der Vorschlag für eine erneute strafrechtliche Regulierung der Hilfe bei der Selbsttötung ist im Bundestag gescheitert. Ein Entwurf der Gruppe um den SPD-Politiker Lars Castellucci und den CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling erhielt am Donnerstag keine Mehrheit im Parlament. 304 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 369 dagegen. 23 Abgeordnete enthielten sich. Dem Bundestag liegt ein weiterer Gesetzentwurf zur Regelung dieser Form der Sterbehilfe vor, der noch abgestimmt wird.

Der Entwurf der Gruppe um Castellucci sah im Grundsatz ein Verbot der auf Wiederholung angelegten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz vor. Gleichzeitig definierte er Ausnahmen und Bedingungen, unter denen Sterbehilfe künftig rechtssicher möglich gemacht werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein pauschales Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe bei der Selbsttötung gekippt, weil es darin einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht sah.

Der zweite Vorschlag einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sieht im Kern vor, dass Sterbewilligen nach einer Beratung tödlich wirkende Medikamente verschrieben werden dürfen. Das Verfahren soll aber nicht im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden.