Buschmann: Nach EuGH-Urteil Vorratsdatenspeicherung zügig streichen

Buschmann: Nach EuGH-Urteil Vorratsdatenspeicherung zügig streichen

Berlin (epd). Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Regelung aus dem deutschen Recht streichen. Der EuGH habe in einem historischen Urteil bestätigt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland rechtswidrig sei, erklärte Buschmann am Dienstag auf Twitter. Sie solle nun „zügig und endgültig“ aus dem Gesetz gestrichen werden. „Ein guter Tag für die Bürgerrechte“, erklärte Buschmann, der gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten elektronischer Kommunikation ist.

Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit Europarecht vereinbar ist, es sei denn, es liege eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Die Luxemburger Richter kippten damit in einem lang erwarteten Urteil die deutsche Regelung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Wegen des Rechtsstreits ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), erklärte nach dem Urteil, der Koalitionsvertrag spreche eindeutig davon, „dass künftig nur noch anlassbezogene Datenspeicherungen erfolgen sollen, die dann nach richterlicher Genehmigung genutzt werden dürfen“. Er verwies auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten erst gesammelt (eingefroren) werden, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Dies schone die Grundrechte und stelle nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht, erklärte Strasser.