Private Wachleute in Flüchtlingsheimen sollten strenger geprüft werden

Private Wachleute in Flüchtlingsheimen sollten strenger geprüft werden
5.000 private Sicherheitskräfte in Unterkünften für Asylsuchende
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft fordert von den Bundesländern strengere Überprüfungen von privaten Wachmännern, die in Flüchtlingsunterkünften arbeiten. "Es ist überhaupt nicht hinnehmbar, dass Rechtsextreme für solche Tätigkeiten zum Einsatz kommen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, Harald Olschok, dem epd. Er reagierte damit auf den jüngsten Fall im sächsischen Heidenau, wo ein bekennender Neonazi das Flüchtlingsheim schützen sollte.

Ähnliche Fälle mit Wachmännern, die der rechtsextremen Szene angehören, gab es bereits in Jena und Brandenburg. Bekanntester Fall war der Übergriff in einem Heim in Burbach (Nordrhein-Westfalen), wo ein Wachmann vor rund einem Jahr einen Flüchtling misshandelt hatte.

Wachmänner mit Migrationshintergrund gefragt

Deutschlandweit seien derzeit rund 5.000 private Sicherheitskräfte in Flüchtlingsunterkünften aktiv. Die Zahl habe sich innerhalb eines Jahres verdoppelt, sagte Olschok. Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen würden Länder und Kommunen immer häufiger private Sicherheitskräfte zum Schutz der Heime engagieren. Auch Wachmänner mit Migrationshintergrund seien zunehmend gefragt, da diese häufig die Muttersprache der Flüchtlinge sprechen und etwa bei religiösen Konflikten zwischen verschiedenen Flüchtlingsgruppen vermitteln könnten.

Eine Überprüfung der Mitarbeiter können die privaten Sicherheitsunternehmen bislang nur einmalig über das Bundeszentralregister, also das polizeiliche Führungszeugnis, vornehmen. "Wenn keine kriminellen Einträge vorhanden sind, kann der Mitarbeiter von dem Unternehmen eingestellt werden", so Olschok.

Für alle weitergehenden Informationen - etwa eine Abfrage zu einer möglichen rechtsextremen Gesinnung der Wachleute - sei der Verfassungsschutz zuständig. Die Bundesländer hätten die Möglichkeit, gerade für den Einsatz in Flüchtlingsheimen das Personal entsprechend überprüfen zu lassen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Sicherheitswirtschaft weiter. Offensichtlich werde davon noch zu wenig Gebrauch gemacht.

Zusammenarbeit mit Polizei sollte vorgeschrieben werden

In Sachsen gebe es etwa 12.000 private Wachmänner. Zwischen drei bis vier Prozent von ihnen seien in Flüchtlingsheimen im Einsatz. Eine rechtsextreme Gesinnung sei bei den privaten Sicherheitskräften "genauso stark verbreitet, wie im Durchschnitt der Bevölkerung auch", sagte Olschok: "Wir sind ein Spiegelbild der Gesellschaft." Gerade in einer Region, wo die Bereitschaft der Bevölkerung geringer sei, Flüchtlinge aufzunehmen, sollten die Anforderungen an private Sicherheitsdienste und deren Beschäftigte besonders hoch und die Zusammenarbeit mit der Polizei zwingend vorgeschrieben sein, forderte der Hauptgeschäftsführer.

Zudem dringt der Verband darauf, dass auch die Unternehmen selbst eine kriminelle Vergangenheit der Mitarbeiter regelmäßig über das Bundeszentralregister abfragen können. "Wir sprechen uns für eine jährliche Wiederholung aus", so Olschok. "Bislang gibt es nur eine Abfrage und dabei bleibt es dann."